Für eine freie Impfentscheidung und das Recht auf Teilhabe – machen wir die diskriminierenden Coronaregeln rückgängig!

Fußgänger, Jogger, Radfahrer, Autofahrer etc. für eine freie Impfentscheidung und gegen die Diskriminierung von „Ungeimpften“ sowie chronisch Kranken und Behinderten in Bus & Bahn
Startzeit: Donnerstag, 24. März 2022, 09.30 Uhr
Startpunkt: Berlin, Bahnhof Zoo, Hardenbergplatz 13 (Busbahnhof, Höhe Stadtmission)

Am 24.03.2022 werde ich vom Bahnhof Zoo (Busbahnhof Hardenbergplatz 13, Höhe Stadtmission Berlin) entlang diverser Bus- & Bahnstrecken der Berliner Verkehrsgesellschaft (BVG) rückwärts (sic!) durch Berlin laufen, weil ich nicht mehr hinnehmen will, dass Menschen, die beispielsweise nicht geimpft oder aufgrund einer chronischen Krankheit oder Behinderung von der Maskenpflicht befreit sind, in Bus & Bahn weiterhin diskriminiert werden. Die Verletzung der Grundrechte muss RÜCKGÄNGIG gemacht werden.

Täglich müssen aufgrund der in Berlin geltenden 3G-Regel in Bus & Bahn symptomfreie Menschen, die nicht erkrankt sind, einen Schnelltest in einer zertifizierten „Schnelltestbude“ machen, nur um zu beweisen, dass sie nicht krank sind. Dies stellt eine Diskriminierung gegenüber geimpften Fahrgästen dar, weil diese keiner Testpflicht unterliegen, wenn sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen, obwohl selbst mit einer sogenannten „Auffrischungsimpfung“ geboosterte Menschen nachweislich infektiös sein können. Die staatliche Anordnung einer Testpflicht nur für „ungeimpfte“ Fahrgäste entbehrt jeder sachlichen Grundlage und verletzt damit sowohl das Grundgesetz als auch die Verfassung von Berlin. In Deutschland gibt es keine allgemeine Impfpflicht. Die 3G-Regel, mit der ausschließlich „Ungeimpfte“ zu einem Test gezwungen werden sollen, wenn sie die zur Grundversorgung gehörende Personenbeförderung in Anspruch nehmen möchten, ist daher nichts anderes als eine versuchte Nötigung zur Impfung. Keine Landesregierung hat hierzu eine Gesetzeskompetenz und schon gar nicht im Wege einer bloßen Rechtsverordnung. Die 3G-Regel dürfte daher verfassungswidrig sein und muss sofort aufgehoben werden.

Natürlich darf jeder Mensch in Bus & Bahn eine Maske freiwillig tragen, wenn ein Mensch hierzu das Bedürfnis hat. Aber eine Maskenpflicht sollte es dort nicht geben. Ein Linienbus oder eine Bahn sind schließlich keine Intensivstation, wo eine Maske bei Patientenkontakt getragen werden sollte. Die Maskenpflicht in Bus & Bahn kann sogar das Infektionsrisiko deutlich erhöhen, wenn die Maske falsch auf- oder abgesetzt oder falsch getragen oder unsachgemäß entsorgt wird, wie jeder beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn erfragen kann.

Ungeachtet dessen führt die verordnete Maskenpflicht in Bus & Bahn zu nicht hinnehmbaren schwerwiegenden Übergriffen durch selbsternannte „Hilfssheriffs“ auf chronisch erkrankte oder behinderte Fahrgäste. Übrigens werden solche Übergriffe von der Polizei Berlin nur auf Nachfrage bestätigt, aber nicht über die im Internet veröffentlichten Mitteilungen bekannt gemacht. Beispielsweise kam es am Abend des 14.03.2022 zu einem Vorfall in Berlin-Kreuzberg. Ein wegen chronischer Krankheit von der Maskenpflicht befreiter Fahrgast wurde von Fahrgästen bedroht, weil der BVG-Fahrer sich weigerte die Fahrt fortzusetzen, solange der Fahrgast ohne Maske im Bus verweilt. Bemerkenswert an der Sache ist, dass der Busfahrer seinerseits selbst gar keine Maske trug. Auch über diesen Vorfall findet sich keine Pressemitteilung der Polizei Berlin. Offenbar möchte man nicht transparent machen, dass Behinderte und chronisch Kranke inzwischen „Freiwild“ geworden sind. Das Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wird Behinderten und chronisch Kranken gesetzlich garantiert. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus. Bei einem anderen polizeilich dokumentierten Vorfall hat ein selbsternannter „Hilfssheriff“ versucht einen Behinderten (ohne Maske mit ärztlicher Maskenbefreiung) aus der anfahrenden S-Bahn zu schlagen. Auch darüber wird man keine Pressemitteilung finden. Warum?

Ich fordere, dass die Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey, sich klar zur diskrimierungsfreien Beförderung von Fahrgästen in der landeseigenen Berliner Verkehrsgesellschaft positioniert und die Verletzung von Grundrechten RÜCKGÄNGIG gemacht wird.


Anatol Wiecki
Coronaregeln@Rueckgaengig.de

Telegram: http://t.me/rueckgaengig

Ein Ungeimpfter geht zum Friseur – von Berlin nach Polen

Update 25.02.2022, Zeitungsbericht „Corona-Protest: Warum ein Berliner bis nach Słubice (Polen) bei Frankfurt zum Friseur spaziert“ (Märkische Oderzeitung)

Ein Ungeimpfter geht zum Friseur:

Anscheinend ist die Regierung der Meinung, gesunde Menschen, die nicht geimpft sind, seien hochansteckend, selbst dann, wenn diese nachweislich tagesaktuell gemäß §4a TestV mittels Schnelltests negativ getestet worden sind. Dennoch wird diesen Menschen z.B. der Friseurbesuch in Berlin, Brandenburg etc. verwehrt, während in vielen EU-Staaten wie z.B. Polen dies kein Problem darstellt.

Der ungeimpfte Anatol Wiecki, nur gesund, wird am Mittwoch (23.02.2022, 19.00 Uhr) von Berlin aus zum Friseur nach Polen gehen (sic!), da er zum Friseur in der Präcoronaphase auch nur zu Fuß gegangen ist.

Treffpunkt: Fürstenwalder Allee 314, 12589 Berlin-Wilhelmshagen (vor dem Supermarkt). Hinweis: Der Supermarkt steht in keinen Zusammenhang mit der Aktion. Es ist nur der Treffpunkt.

Zeit: 23.02.2022, 19.00 Uhr

Damit zufällig vorbeikommende unbeteiligte Fußgänger oder Radfahrer nicht „umkippen wie die Fliegen“, werden
Gehwege und Radwege durch den ungeimpften Fußgänger gemieden.

Autofahrer, die nicht an dem Aufzug teilnehmen, werden gebeten, die Fenster geschlossen zu halten, damit der Ungeimpfte sie mit seinen Aerosolen nicht gefährden kann.

Todesmutige können sich als Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer oder mit anderen Verkehrsmitteln anschließen, um den ungeimpften Fußgänger ab Berlin-Wilhelmshagen über Erkner, Fürstenwalde/Spree, Briesen (Mark) und Frankfurt/Oder nach Słubice in Polen zum Friseursalon zu begleiten.

Die sich anschließenden Teilnehmer werden – unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels – gebeten sich dem Tempo des ungeimpften Fußgängers anzupassen. www.Rueckgaengig.de

Die Politik in Berlin/Brandenburg etc. versucht weiterhin gesunde und nicht infizierte Menschen mit der in einigen Bereichen noch vorhandenen „2G Regel“ nach wie vor zu einer „Impfung“ zu nötigen. Ich plane eine Aktion dagegen. Wer hat grundsätzlich Interesse daran mitzumachen oder diese zu unterstützen? Ich habe keinerlei Netzwerk und gehöre auch keiner Partei an. Es geht nur um die Sache!

Meine E-Mail: aktion@rueckgaengig.de

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erklärt im Verfahren Anatol Wiecki ./. Regierenden Bürgermeister des Landes Berlin Michael Müller die Maskenpflicht auf ca. 98% der Berliner Straßen und Plätze für rechtswidrig

‚Berliner Morgenpost‘ (Auszug aus der Printausgabe vom 17.02.2021, Seite 13)

Hallo,

insgesamt habe ich bis jetzt vor vier Gerichten gegen die sogenannten „Coronamaßnahmen“ geklagt und diverse Eilanträge gestellt. So unter anderem im November 2020 vor dem Verfassungsgerichtshof für Berlin (u.a. Maskenpflicht, Kontaktverbot, „Ausgangssperre“ etc.), im November 2020 und April 2021 vor dem Bundesverfassungsgericht sowie im November und Dezember 2020 vor dem Verwaltungsgericht und im Dezember 2020 vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Der Staat versucht die Bürger auch noch durch massive Verfahrens- und Gerichtskosten zu drangsalieren, indem die Streitwerte mit fünfstelligen Beträgen exorbitant hoch festgesetzt werden.

Mit seiner Entscheidung (Az. OVG 1 S 176/20) hat das OVG Berlin-Brandenburg mir in einem wesentlichen Punkt recht gegeben, indem es festgestellt hat, dass die Maskenpflicht gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 1 f) der noch im Februar 2021 geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung rechtswidrig gewesen ist. Es bescheinigte dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, dass die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, konkret „auf Gehwegen vor Gebäuden, in denen sich vom Gehweg aus direkt zu betretende Einzelhandelsgeschäfte, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe befinden“, somit faktisch in ganz Berlin, rechtswidrig ist.

Die Maskenpflicht ist unter freiem Himmel auf den Straßen von Berlin „praktisch überall“ (Tagesspiegel) rechtswidrig – von einigen Ausnahmen abgesehen. So soll das Virus wohl weiterhin besonders bei Demonstrantionen gegen die Coronamaßnahmen besonders gefährlich sein.

Tagesspiegel‚: „Entscheidung am Oberverwaltungsgericht: Einzelkläger teilweise erfolgreich gegen Maskenpflicht auf Gehwegen in Berlin

Die Gerichtsentscheidung in der Sache Anatol Wiecki gegen das Land Berlin galt zunächst nur für den Kläger, also für mich. Erst knapp 4 Wochen später, nämlich mit Wirkung zum 07.03.2021, hat der Regierende Bürgermeister von Berlin die Maskenpflicht auf Berliner Gehwegen (vor Geschäften und Betrieben) aus der Verordnung gestrichen, so dass nun kein Mensch mehr daran gebunden ist – obwohl das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bereits am 10.02.2021 die Rechtswidrigkeit festgestellt hatte.

Bericht in der ‚Berliner Morgenpost‚: „Corona: Gericht kippt Maskenpflicht vor Berliner Geschäften

‚Berliner Morgenpost‘ (Auszug aus der Printausgabe vom 17.02.2021, Seite 13)

Falls Sie gegen die „Coronamaßnahmen“ vorgehen oder dieses Projekt moralisch unterstützen möchten, können Sie mir gerne schreiben:

E-Mail: Coronaregeln@Rueckgaengig.de

Seite 1 des Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 10.02.2021

Seite 2 des Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 10.02.2021